Wartung von smarten Kleinkläranlagen (sKKA)

Eine Kleinkläranlage hat auf einem Prüffeld für Abwassertechnik nachgewiesen, dass im Regelbetrieb die für die Einhaltefiktion nach Anhang 1 der Abwasserverordnung erforderlichen Ablaufwerte sicher eingehalten werden. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Kleinkläranlage ununterbrochen bestimmungsgemäß betrieben wird. Dies wird erreicht durch kurze Regelwartungsintervalle (1 – 3 x pro Jahr) oder durch Predictive Maintenance (=
bedarfsgerechte oder vorausschauende Wartung). Diese basiert auf der Auswertung von Prozess- und Maschinendaten und erfolgt ohne Regelintervall.
Durch die kontinuierliche Echtzeit-Verarbeitung der zugrundeliegenden Daten in der homebook® Webplattform wird die Grundlage für eine bedarfsgerechte Wartung und folglich die Reduktion oder Vermeidung von Ausfallzeiten geschaffen.
In der homebook® Bauteildatenbank sind alle möglichen Störfaktoren für einen ordnungsgemäßen Betrieb erfasst und werden kontinuierlich abgeglichen.
Neben den Vorgaben aus der EN 12566 muss durch Sensorik bei klärofix® sKKA Klasse 3 in der Kleinkläranlage überwacht werden:
- Infiltration oder Exfiltration des Behälters oder Beckens, Fremdwasser
- Temperatur (nur soweit zutreffend)
- Abwasserzufluss (Hydraulik Unter- und Überlast)
- Stromausfall, Havarie von Pumpen und Gebläsen
In der Datenbank werden alle Betriebszustände in Echtzeit erfasst. Der Datenschutz bei der Übertragung wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt (z.B. mVPN, VPN, …).
Die Daten werden durch eine dynamische Vergleichsanalyse miteinander abgeglichen. Soweit sinnvoll, wird der Betriebsablauf des Reinigungszyklus (z. B. Belüftungszeiten, …) angepasst. Ziel ist die kontinuierliche Aktualisierung des nächsten Wartungstermins.
Aufgetretene Störungen werden umgehend in eine vordefinierte Störmeldekette eingespeist. Dies erfolgt per SMS, E-Mail oder durch eine Sprachnachricht.
Eine Wartung der smarten Kleinkläranlage durch einen Fachkundigen muss erfolgen, wenn eines der Kleinkläranlagenbestandteile am Ende der Standzeit angekommen ist oder wenn das Intervall wasserrechtlich vorgegeben ist. Der Wartungsumfang ergibt sich dann aus den Herstellerangaben, umfasst aber mindestens die Tätigkeiten (incl. Abwasseranalytik) der Regelwartungsintervalle nach den Vorgaben des DWA A 221 sowie des DIBt. Rechnerische Datenbankstandzeiten können, soweit zutreffend, nach ihrer Wartung auf die ursprüngliche Standzeit zurückgesetzt werden.
